
Ein Fernsehsender muss Bewegtbilder von wichtigen Fußballspielen, sehr billig oder auch kostenlos für die Kurzberichterstattung anderer Sender zur Verfügung stellen. Auch dann, wenn er mehrere Millionen für die Exklusivrechte bezahlt hat. Die kostenlose TV-Kurzberichterstattung in Nachrichtensendungen darf erfolgen, wenn diese Ausschnitte nicht länger als 90 Sekunden dauern. Dies stellte der EuGH (Az.: C-283/11) heute fest. [...]





