„Ein Vorstandsvorsitzender einer Profifußballmannschaft bekommt Arbeitslosengeld, wenn er andauernden Beschimpfungen und Protesten seitens des Fanumfeldes ausgesetzt ist.“ Die Feststellung einer zwölfwöchigen Sperrzeit durch die freiwillige Arbeitsaufgabe, der zu einem Ausschluss von Arbeitslosengeld führen würde, ist damit ungerechtfertigt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. (Urteil vom 22.12.2011, Aktenzeichen: L 1 AL 90/10 – Pressemitteilung vom [...]




