Matip, Podolski und Juri C.

By  | 26. März 2012 | Filed under: Recht

Zwei juristische Ereignisse beschäftigten die letzte Woche.

Zunächst erregte das Aufheben der Matip-Sperre durch die UEFA die Gemüter. Matip war im Achtelfinal-Hinspiel beim FC Twente nach einem vermeintlichen Foul an Enschedes Stürmer Luuk de Jong mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Ähnliches passierte Lukas Podolski. Beim Spiel gegen Hertha BSC kam es zu einer Rudelbildung mit Lewan Kobiaschvili woraufhin Podolski wegen unsportlichen Verhaltens die Rote Karte gesehen hatte. Die TV-Bilder zeigten eindeutlich, dass keine Tätlichkeit vorlag. Anders als Matip wurde Podolski aber endgültig für ein Spiel gesperrt worden.

Die Reaktion: Stale Solbakken bezeichnete das DFB-Sportgericht nach dem Freispruch von Matip  als „totes Komitee. Da sollten keine drei Menschen sitzen, sondern drei Statuen. Es ist Wahnsinn, dass für einen Tag Leute aus Berlin kommen, wir fahren mit der ganzen Welt da hin, wir haben so viele Beweise. Viele Leute haben das Gleiche gesehen, die Schiedsrichter haben gesagt, sie haben einen Fehler gemacht. Kobiaschvili und Podolski haben exakt das erzählt, was auf den Fernsehbildern zu sehen war. Und dann ist es ein Spiel Sperre”. Auch Podolski polterte im Express „Die Verantwortlichen, die letzte Woche so entschieden haben, sollten sich ernsthaft hinterfragen, ob sie wirklich im Sinne des Fußballs geurteilt haben.”

Argument beim Sportgericht die Podolski Sperre nicht aufzuheben war insbesondere „in die gleiche Richtung gehen zu wollen wie die UEFA.“ Diese hat nun aber Matip freigesprochen, die Reaktionen natürlich nachvollziehbar.

Eine Rote Karte zieht eine Sperre nach sich, außer es liegt ein offenkundiger Irrtum des Schiedsrichters vor § 15 Nr.2a,c Spielordnung DFB. Podolski wurde nur als „normaler Irrtum“ eingestuft. Außerdem war Podolski an einer Rudelbildung beteiligt und hat beim Versuch, sich loszureißen, am Trikot seines Gegners gezerrt. Für einen Freispruch bedarf es aber keinerlei unsportliches Verhalten. Das war bei Matip anders.

Das Urteil hat aber insbesondere deswegen Wirkung, weil erstmals ein Verbandsgericht nach einer irrtümlich verhängten Rote Karte ohne ein Eingeständnis des Schiedsrichters die Sperre wieder aufgehoben hat.

Außerdem war da noch der Schuldspruch gegen Juri C. Der 24-jährige Münsteraner Ultra hatte während der Drittliga-Partie zwischen Preußen Münster und dem VfL Osnabrück mit einem Sprengkörper 33 Menschen zum Teil schwer verletzt, manche können nie wieder hören. Der Verurteilte warf den Sprengkörper am 11.September 2011 auf den ehemaligen Spielertunnel der Osnatel-Arena in Osnabrück. Die Bombe rollte in die Fankurve und fiel dort einer Menschengruppe vor die Füße. Er wurde vom Landgericht Osnabrück wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft und 47.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Juristisches Hauptproblem war ob der Verurteilte auch vorsätzlich handelte. Vorsätzlich handelt grundsätzlich wer mit Wissen und Wollen handelt. Juri C. behauptete natürlich er wollte niemanden verletzen. Die Polizei kam zu dem Ergebnis, dass der Bombenwurf ein von den Münsteraner Ultras gedeckter Anschlag gewesen sein musste. Juri C. warf die Bombe, und seine „Brüder“ hielten schwarze T-Shirts hoch, um die Aktion und den Werfer vor den Kameras zu verdecken. Was letztendlich Gott sei Dank misslang. Außerdem fand die Polizei auf dem Handy von Juri C. eine SMS von einem bekannten Münsteraner Ultra, der in ganz Deutschland Stadionverbot hat.
„Bitte Osna töten“, soll die SMS gelautete haben.
„Alles klar, ich will nicht verlieren. Alle töten, töten, töten“, war die Antwort von Juri C.
Gott sei Dank hat Juri C. in dieser Hinsicht versagt.
Hintergrund der Aktion: Auf der Rückreise von einem Spiel in Mainz hatten die Ultras der Münsterer „Curva Monasteria“ ihr Banner im Zug verloren. Mainzer Fans sollen diese gefunden haben und ihren befreundeten Osnabrücker Ultras übergeben haben, was die Münsterer so provozierte das es zum Anschlag kam.

Der Anwalt von Juri C. legte übrigens umgehend Berufung ein.

Mehr Literatur hier:

 
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